E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Ungeeignetheit des Bevollmächtigten

Eine Betreuung kann trotz des Bestehens einer Vorsorgevollmacht notwendig sein.

Der Bundesgerichtshof kam zu der Überzeugung, dass eine Betreuung erforderlich sein kann, obwohl bereits eine notarielle Vorsorgevollmacht vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn erhebliche Zweifel an der Geeignetheit oder Redlichkeit des Bevollmächtigten bestehen und daher eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen angenommen werden kann. Dies ist dann denkbar, wenn der Bevollmächtigte unentgeltlich Grundstücke des Betroffenen auf sich selbst überträgt.
 
BGH, Urteil BGH XII ZB 216 17 vom 25.04.2018
Normen: BGB § 1896
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-24 wid-29 drtm-bns 2024-11-24