E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Betreuungsleistungen stellen keine Geldeinkünfte dar

Unterhaltszahlungen, die der Unterhaltsberechtigte vom anderen Elternteil oder Dritten bezieht, sind als eigene Einkünfte zu berücksichtigen.

Gleiches gilt für Zuwendungen, die dem Unterhaltsberechtigten in Natur geleistet werden.

Einem Bar-oder Naturalunterhalt können Betreuungsleistungen eines Elternteils in Form von Versorgung, Erziehung, persönlicher Zuwendung und Haushaltsführung nicht als Einkommen gleichgestellt werden, da das Gesetz die Betreuungsleistungen des einen und Barleistungen des anderen Elternteils für grundsätzlich gleichwertig erklärt und trägt damit der Tatsache Rechnung, dass eine auf den Einzelfall abstellende rechnerische Bewertung des Betreuungsaufwandes unzulänglich bliebe
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IX ZB 83 18 vom 19.12.2019
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-25 wid-29 drtm-bns 2024-11-25