E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Variante der Geschlechtsentwicklung muss nachgewiesen sein

Personen, deren Geschlecht sowohl weibliche als auch männliche Merkmale aufweist, können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll.


Auf Personen mit körperlich eindeutig weiblichem oder eindeutig männlichem Geschlecht ist diese Möglichkeit nicht anzuwenden.

Die Variante der Geschlechtsentwicklung muss von einem approbierten Arzt, also von einem mit staatlicher Zulassung tätigen Arzt ausgestellt sein, ohne dass dieser einer bestimmten Fachrichtung angehören oder über bestimmte berufliche Erfahrungen verfügen müsste.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 451 19 vom 10.06.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-03 wid-29 drtm-bns 2024-12-03