E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Gericht kann Anhörung im Wege der Amtshilfe vornehmen

Das Gericht hat den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen.

Soweit dies erforderlich und möglich ist, verschafft sich das Gericht den persönlichen Eindruck in der üblichen Umgebung des Betroffenen.

Eine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ist nicht ausgeschlossen, sollte sich jedoch nur auf eng begrenzte Ausnahmefälle beziehen.

Macht das Gericht von ihr Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen.

Ist ein Verfahrenspfleger in die Entscheidung miteinzubeziehen, so ist er von Anfang an in den Prozess miteinzubinden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 541 19 vom 13.05.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-21 wid-29 drtm-bns 2024-11-21