Dabei kann auf Ehegatten oder Lebenspartner ein Betrag von 500.000 ? steuerfrei übertragen werden. Kindern steht ein Steuerfreibetrag von 400.000 ? zu. Enkeln steht ein Steuerfreibetrag von 200.000 ? zu. Allen übrigen Personen der Steuerklasse I steht ein Freibetrag von 100.000 ? zu.
Allen anderen Personen der Steuerklasse II steht ein Freibetrag von 20.000 ? zu.
Urenkeln steht der Betrag von 100.000 ? nur dann zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind.