E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Ein Kind kann zur Verbesserung des Vaterkontakts nicht von seiner Mutter getrennt werden

Ein Kind kann von der Kindesmutter, auch wenn diese gegenüber dem Kind schlecht über den Kindesvater spricht, nicht von der Kindesmutter getrennt werden, damit sich der Kontakt zum Kindesvater verbessern kann.

In dem entschiedenen Fall, verweigerte die Tochter des Klägers, die bei der Kindesmutter lebte, seit Jahren den Umgang mit dem Kindesvater vehement. Das Familiengericht entschied daraufhin, dass der Umgang mit dem Kind auch nicht zwangsweise durchgesetzt werden dürfe, da ansonsten seelische Schäden des Kindes zu befürchten seien und dass der Umgang bis zur Volljährigkeit des Kindes ausgeschlossen werden soll. Dagegen wendete sich der Kindesvater, scheiterte jedoch mit seiner Beschwerde.

Zudem entschied das Gericht, dass die Anordnung einer Elternberatung auch nicht zweckmäßig ist, wenn ein positives Ergebnis der Elternberatung und eine Verbesserung der Elternbeziehung nicht zu erwarten ist.
 
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil OLG Brandenburg 9 UF 86 18 vom 27.12.2018
Normen: § 1684 BGB
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-21 wid-29 drtm-bns 2024-11-21