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Das zum 1. Januar 2001 in Nordrhein-Westfalen eingeführte besondere Kirchgeld verstößt nicht gegen die Verfassung.
Unterhaltsleistungen an einen Empfänger, der über ertragsloses oder nicht veräußerbares Vermögen verfügt, können steuerlich nicht abgezogen werden.
Ein vereinbarter Zugewinnausgleich trotz fortbestehender Zugewinngemeinschaft unterliegt der Schenkungsteuer.
Ein gerichtliches Abstammungsgutachten kann auch dann verwertbar sein, wenn es wegen eines heimlichen Vaterschaftstests erstellt worden ist.
Ein geschiedener Ehegatte kann sich nicht darauf berufen, dass er in der neuen Ehe nur den Haushalt führt und mangels eines Einkommens keinen Unterhalt mehr bezahlen kann.
Steuerliche Vorteile bleiben weiter Ehepaaren vorbehalten, eingetragene Lebenspartnerschaften können davon nicht profitieren.
Derjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt.
Die Vereinbarung einer Unterhaltsabfindung ist auch dann noch bindend, wenn der Unterhaltsberechtigte eine neue Ehe schließt.
Ein nichteheliches Kind kann auch nach dem Tod der Mutter nicht den Familiennamen des Vaters annehmen.
Kinder, die erst nach dem Abschluss eines Ehevertrages geboren werden, können eine Korrektur der im Vertrag festgelegten Unterhaltsbestimmungen erforderlich machen.
 

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